Kopien von Röntgenaufnahmen, Laborergebnissen u.a.?

  • Anmerkung zur Moderation: Die ersten 9 Beiträge stammen aus dem Thema RE: (Wild-)schweinchen


    ... Was mich auch interessiert: Man kann beim Tierarzt die Röntgenbilder bekommen? Ich dachte immer, die werden nicht herausgegeben und habe deshalb nie danach gefragt. Aber ich hätte "meine" Bilder eigentlich auch gerne.

    Du hast ein Anrecht auf die Bilder. Sowohl beim Menschenarzt als auch beim Tierarzt. Gerade beim Tierarzt, denn die bezahlst du ja auch selber.

    Am besten einfach einen leeren USB-Stick mitnehmen. Dann nett fragen und du bekommst deine Bilder darauf übertragen.

    <3Karla *2019 <3 Ludwig *18.1.2022 <3 Minna *ca. 20.8.2022 <3 Selma * 2.2.2024 <3 Amalie *ca. 25.4.2024

    Für immer im Herzen: Berta, Pieps, Charly, Greta, Emma, Sophie, Chocolate

  • Meines Wissens nach hat man ein Recht auf Einsicht, aber nicht auf Herausgabe. Viele geben das aber trotzdem raus. Manche schicken es nur an Kollegen weiter und geben es nicht dem PB direkt raus.

    Beim Herzultraschall geben es viele nicht raus, da es nur in Bewegung optimal beurteilt werden kann.

    Aber nett fragen kann man immer. Ist oft praktisch in einer laufenden Behandlung, falls mal ein Notfall eintritt und die behandelnde Praxis nicht erreichbar ist, damit man den Verlauf beurteilen kann oder das Tier nicht nochmal geröngt werden muss.

    Haremsgruppe und gemischte Gruppe <3

    "untere Gruppe" bestehend aus Luna und Zorro

    "obere Gruppe" bestehend aus Eddie, Billy, Helga, Maddie, Lila, Nayla, Ozeana, Bonnie, Elfriede, Malu, Jackie, Tilda und Ilse

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  • Gespritzt wurde nichts, nein.

    Heute war es zwischendurch schon seeehr leise, als er in der Hängematte gechillt hat.

    Bei den Bildern habe ich am Empfang gefragt, ob sie mir die mailen können. Ich habe sogar schon ganz altmodische Bilder auf einer Entwicklerfläche mitbekommen, also die noch so old school vor eine Lichtquelle geklemmt werden müssen.

  • Meines Wissens nach hat man ein Recht auf Einsicht, aber nicht auf Herausgabe.

    Das hat mir noch nie jemand gesagt. Und offen gesagt würde ich mich dann auch weigern, die Aufnahmen zu bezahlen. Aber bisher hat kein Tierarzt - oder Menschenarzt Probleme damit gehabt, dass ich die Ergebnisse von Untersuchungen oder die Aufnahmen haben will.

    Damit will ich nicht behaupten, dass es nicht irgendeine Vorschrift dazu gibt. Aber sollte es die geben, wäre für mich die Konsequenz, dass ich bei einem fremden Tierarzt immer vor den Aufnahmen sagen würde, dass ich sie per Mail zugesandt haben will. Gibt es eine Quelle dazu?

    Scotty (ca. 08/19), Landolf (ca. 02/20), Josia (08/20), Simba (06/23), Fuchsi (08/24), Fridolin (08/24) - im Herzen geblieben: Dachsi (04/18-09/24), Wuschel (04/18-11/23), Miro (ca. 02/20-10/24) - weitere Infos

  • Ich hatte dazu einmal einen Gerichtsprozess zu einem Pferd meine ich gelesen.

    Spontan hatte ich im Bezug auf Menschen das hier gefunden:

    Zitat

    Bei Röntgen- und Ultraschallaufnahmen gilt grundsätzlich das Recht auf Einsicht, nicht auf Herausgabe, weil diese Eigentum der Ärztin beziehungsweise des Arztes sind.

    Quelle: https://www.barmer.de/gesundhe…raschallaufnahmen-1054874

    Wie gesagt, es macht eigentlich nie Probleme. Aber man hat meines Wissens nach eben nicht das Recht darauf, sollte ein Tierarzt sich weigern. Im Sinne des Tieres macht es natürlich bei einer Überweisung z.B. durchaus Sinn.

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  • Ich habe nochmal etwas gelesen. Es gibt grundsätzlich viele verschiedene Ansätze. Bei analogen Bildern gelten andere Sachen als bei digitalen. Ich habe jetzt gefunden, dass man wohl durchaus ein Recht auf eine Kopie hat? Und das kriegt man ja digital ganz einfach. Beim analogen Röntgenbild scheint das Problem zu sein, dass Tierärzte alles eine gewisse Zeit aufbewahren müssen, was offensichtlich nicht möglich ist, wenn der PB damit durch die Weltgeschichte spaziert. Evtl. kommen dadurch unterschiedliche Auskünfte, da man von verschiedenen Röntgenbildern ausgeht. Ich vermute, dass es bei digitalem Röntgenbildern kein Problem sein sollte. So habe ich es zumindest erlebt.

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  • Ich habe auch noch einmal nachgelesen ( über Humanmediziner). Der Arzt muss die Originale der Röntgenbilder 10 Jahre aufheben. Er muss das und darf die Originale nicht dem Patienten geben.

    Aber der Patient hat ein Recht auf eine Kopie des Originalbildes. Früher gab es dann tatsächlich eine Papierkopie des Röntgenbildes (damals das aus Folie). Die Kopie ist ja heutzutage im digitalen Zeitalter aber gar kein Problem mehr. Einfach auf CD, auf USB-Stick oder ähnliches rüberschieben.

    Fazit: man hat "nur" das Recht auf eine Kopie, die aber im digitalen Zeitalter genau gleich wie das Original ist.

    Hier ist das rechtliche ganz genau und ausführlich erklärt. Silke Ich hoffe, der Link ist erlaubt, sonst gerne löschen.

    https://www.rechtsanwalts-kanz…nd-rechtliche-grundlagen/

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    2 Mal editiert, zuletzt von Schweinemagd ()

  • Ah, das ist ja sehr interessant, danke! Vor digitalem Röntgen war es natürlich schwieriger mit Kopien, wahrscheinlich kam daher meine Annahme. Dann frage ich das nächste Mal lieb am Empfang nach 😇

  • Schweinemagd Vielen Dank für den Link! Das ist eine wichtige Klarstellung.

    Ich lasse mir die Aufnahmen und Laborergebnisse per Mail senden. Das Datenschutzthema ist bei Tieren m.W. nicht relevant, da es dort um medizinische Daten von Menschen, sogenannte besonders schützenswerte "personenbezogene Daten" geht.

    Da auch dies ein allgemeines und wichtiges Thema ist, werde ich die entsprechenden Beiträge zu einem eigenständigen Thema machen.

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    Einmal editiert, zuletzt von Silke () aus folgendem Grund: Aussage zu Datenschutz präzisiert

  • Röntgenaufnahmen o.ä. enthalten oft den Namen des Besitzers (neben Namen des Tieres, Geburtsdatum etc), damit ist dann das Datenschutzthema wieder relevant.

    Wenn ein E-Mail versendet wird, kann auch schon oft der Name zu dieser Mail-Adresse identifiziert werden. Und wenn eine Rechnung verschickt wird, was ja sehr oft praktiziert wird, enthält die immer Name und Adresse. Das Argument hindert also nicht, Röntgenaufnahmen per Mail versenden zu lassen.

    Zur Klarstellung ergänze ich aber meinen obigen Beitrag.

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  • Hallo,

    beim Tierarzt habe ich noch nie gefragt. Möchte ich auch nicht aufbewahren.

    Ich arbeite aber bei 2 Internisten. Röntgenbilder bekommen die Patienten mittlerweile seit Jahren schon mit und müssen sie selber aufbewahren, die meisten Patienten wollen das garnicht🙃 Die Befunde dazu bekommt meist nur der Arzt und wird dem Patienten nach der Besprechung überreicht!

    Jeder Patient hat ein Recht auf alle Befunde! Es macht nur jeder Arzt nach seinem befinden.

  • Danke für Deine Bestätigung aus Deiner Berufserfahrung!

    Die Tierärzte heben die Laborergebnisse, Röntgenaufnahmen u.a. trotzdem selbst auf. Man hat also keinen Nachteil, wenn man Kopien verlangt, nur Vorteile.

    Sollte ein Tier mal zu einem anderen Tierarzt müssen, als Notfall oder weil der erste Tierarzt im Urlaub ist, dann kann es sehr wichtig für das Tier sein, dass der Halter alles selbst vorlegen kann - natürlich auch Informationen über Medikamente, Dosierungen, Eingabedauer, die es bisher gab.

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