• Anmerkung zur Moderation:

    Dieser Beitrag besteht aus 2 Auszügen aus einem anderen Thema: RE: Abszess

    In dem nachfolgenden Beitrag ging es um rechtliche Aspekte, die besser in einem eigenständigen Thema untergebracht sind. Hier besteht dann auch die Möglichkeit ggf. später auftauchende weitere rechtliche Aspekte zu besprechen.

    Dabei weise ich ausdrücklich darauf hin, dass wir hier keine Rechtsberatung bieten können und wollen. Wir sind m.W. alle keine Juristen, sondern "nur" Meerschweinchenhalter, die sich durch die Tierhaltung mitunter zwangsläufig auch mit Rechtsfragen auseinandersetzen müssen.

    Deshalb ist es auch wichtig hier entweder nur eigene Erfahrungen zu beschreiben oder Ansichten zu benennen, die man durch externe Links aus möglichst fachkundigen Quellen belegt.

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    Bei allem, was die Tierhandlung falsch gemacht hat, finde ich es andererseits bemerkenswert, dass sie die Kosten für die Behandlungen übernehmen! Das würde nicht jeder tun.

    (...)

    Und mein letzter Punkt: Ich kenne kein Schmerzmittel für Meerschweinchen, dass man nur einmal am Tag geben sollte. Ich vermute er bekommt Metacam oder Melosus oder ein Mittel mit einem ähnlichen Namen, das den Wirkstoff Meloxicam hat. Das sollte man für Meerschweinchen aufgrund ihres schnellen Stoffwechsels höher dosieren als für Hunde oder Katzen und 2x am Tag geben, damit die Wirkung nicht immer wieder weg ist, ehe das Tier die neue Dosis bekommt. Leider ist das bei Tierärzten, die sich mit Nagern nicht so gut auskennen oft noch nicht angekommen. Das hört sich vielleicht überheblich an, aber ich gehe nur dass weiter, was ich und andere Halter von kompetenten Tierärzten gehört haben. Die meisten Tierärzte kennen sich hauptsächlich mit Hunden und Katzen aus. Meerschweinchen haben in vieler Hinsicht Besonderheiten gegenüber diesen.

    Scotty (ca. 08/19), Landolf (ca. 02/20), Josia (08/20), Simba (06/23), Fuchsi (08/24), Fridolin (08/24) - im Herzen geblieben: Dachsi (04/18-09/24), Wuschel (04/18-11/23), Miro (ca. 02/20-10/24) - weitere Infos

  • Bei allem, was die Tierhandlung falsch gemacht hat, finde ich es andererseits bemerkenswert, dass sie die Kosten für die Behandlungen übernehmen! Das würde nicht jeder tun.

    Nur kurz: Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Das gilt nicht nur für Meerschweinchen, sondern auch für Staubsauger und Fernseher. Das hat was mit Verbraucherschutz zu tun. Wenn eine Erkrankung innerhalb von 14 Tagen auftritt, geht man davon aus, dass diese bereits beim Verkauf bestand. Der Verkäufer muss aber ein mangelfreies Produkt liefern und daher nachbessern. In diesem Fall heißt das Tierarzt besuchen. Das ist kein Entgegenkommen der Tierhandlung,

    sondern schlicht die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften.

    Zum Thema Schmerzmittel: Ja, zwei Mal täglich Metacam entspricht auch meiner Beobachtung und der vieler Halter. Jetzt kommt das aber, um eine Lanze für die Tierärzte zu brechen: Es gibt keine Studien dazu. Es gibt nur die Zulassungsstudie für das Schmerzmittel. Auch ein Tierarzt kann wegen Falschbehandlung haftbar gemacht werden. Man hat ja Anspruch auf eine Behandlung nach aktuellem Stand. Ich weiß auch nicht was in der Leitlinie steht. Aber was ich sagen will ist, das wir Halter einfach mehr geben können, wenn wir denken, dass es richtig ist. Ein Tierarzt muss da mehr beachten.

  • Silke

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Rechtliche Ansprüche an Verkäufer

    Für Kaufverträge gibt es eine gesetzliche Verpflichtung eines gewerblichen o.ä. Verkäufers gibt, laut § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB die Sache ohne Sach- oder Rechtsmängel zu übergeben. Tiere gelten zwar nicht mehr als Sachen, diese Regeln werden aber auch auf sie angewandt.

    Eine Frist von 14 Tagen ist mir nicht bekannt. Die tatsächliche Frist beträgt schon alleine für den Zeitraum, in dem angenommen wird, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag 6 Monate. Dies hängt natürlich auch von der Art des Mangels ab. Innerhalb dieser Zeit gilt eine Beweislastumkehr: Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht schon vorgelegen hatte. Nach Ablauf der 6 Monate muss der Käufer den Beweis erbringen.

    Auch wenn es in der Theorie sich einfach anhört, ist aber trotzdem nicht sicher, dass ein Verkäufer einen Tierarztbesuch und mehrere anschließende Behandlungen bezahlen würde. Er kann z.B. diese rechtlich so bezeichnete "Nachbesserung" verweigern, wenn sie ihm nicht zumutbar ist. Wenn ein kastriertes Böckchen z.B. 120 Euro gekostet hätte und dann Tierarztkosten von 250 Euro ingesamt entstehen würden, könnte der Verkäufer vermutlich sagen, er bietet statt dessen ein anderes Tier als Ersatz an.

    Wenn man dann als tierlieber Mensch das kranke Meerschweinchen nicht zurückgeben will, bleibt man im schlimmsten Falle auf den Kosten sitzen.

    Übersichtlich wird das z.B. hier dargestellt: https://www.ra-kotz.de/gewaehr…e-bei-kauf-von-tieren.htm

    Scotty (ca. 08/19), Landolf (ca. 02/20), Josia (08/20), Simba (06/23), Fuchsi (08/24), Fridolin (08/24) - im Herzen geblieben: Dachsi (04/18-09/24), Wuschel (04/18-11/23), Miro (ca. 02/20-10/24) - weitere Infos

  • Pflichten von Tierärzten

    Es gibt m.W. nur wenige Leitlinien, die für Meerschweinchen relevant wären. Und m.W. kann jeder Arzt von Leitlinien abweichen, wenn er das medizinisch für sinnvoll hält. Er hat dann nur ein höheres Risiko, wenn ihn der Patient oder Patientenhalter verklagen will.

    Für Schmerzmittel bei Meerschweinchen habe ich keine Leitlinie gefunden. Wenn sie ein anderer findet, wäre es gut sie in diesem Thema zu verlinken.

    Es gibt eine Empfehlung, die als erster Eintrag in der Liste zu finden ist: https://www.bundestieraerzteka…rzte/leitlinien/index.php Dort kann man sehen, dass die Empfehlungen für Meerschweinchen von denen für z.B. Katzen, aber auch Kaninchen abweichen. Für Meerschweinchen wird genannt:

    • Dosierung mg/kg Körpergewicht: 0,2-0,5 (ich: also 0,4-1ml vom "Katzen-Metacam")
    • Wirkdauer: 12-24 Stunden

    Mit anderen Worten, wenn man das Mittel einem Meerschweinchen 1x täglich gibt, kann es sein, dass die Schmerzen bis zu 12 Stunden pro Tag ungemindert erlitten werden.

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  • Ich vermute, die 14 Tage hängen in diesem Fall an „der Art des Mangels“. Bisswunde innerhalb von 14 Tagen - gab es schon vorher - es sei denn der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen. Bisswunde nach 6 Wochen, ist beim Käufer entstanden - es sei denn der kann das Gegenteil beweisen.

    In unserem Schutzvertrag vom Tierheim stehen die 14 Tage auch drin.

    Und: Klar könnte der Verkäufer das Tier auch zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Aber behandeln müsste er es ja trotzdem. Die Tierarztkosten fallen also so oder so an. Was ich eigentlich sagen wollte: Die Tierhandlung des Urspngsthread ist nicht besonders Tier- oder kundenfreundlich. Sie tut einfach nur das, was sie muss.

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